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Kaffeesteuer im Kaffee-Lexikon

Kaffeesteuer - ist das typisch deutsch... ?! Nein nicht ganz. Auch in Belgien und Dänemark erhebt man auf Kaffee eine Steuer. Pro Kilogramm erhebt man in Deutschland eine Steuer von 2,19 €. Das bringt jährlich ca. eine Milliarde in die Staatskasse.

Kauft man den Kaffee eventuell übers Internet, so muss der Käufer die Steuer selbst tragen, sollte er aus dem Ausland importiert werden. Viele Internethändler, die auch z.b. über Ebay den Kaffee aus dem Ausland vertrieben hatten, ohne Steuern abzugeben, lösten eine Selbstanzeige aus. Der Grund ist klar. Der Zoll in Deutschland verfolgt sehr hartnäckig und konsequent das Kaffeesteuergesetz. Da hilft auch keine Ausrede, man kennt keine diese Steuer nicht. Auch wenn der Kaffee für den Eigenbedarf gedacht ist, die Steuer ist fällig. Nur dann entfällt die Steuer, sollte man den für sich selbst bestimmten Kaffee persönlich im Ausland abholen. Zur Zeit laufen über 3000 Ermittlungsverfahren in Deutschland wegen Steuerhinterziehung nur wegen der nichtgezahlten Kaffeesteuer. Übrigens kann man sich auch im Internet auf den Seiten des Zolls Formulare zur Steuerzahlung für den Kaffeezoll herunterladen.

Gehen wir einmal in die Geschichte. Woher kommt eigentlich die Kaffeesteuer... ? Sie ist noch ein Relikt aus dem 18. Jahrhundert. Der Alte Fritz hat 1781 erstmalig das staatliche Kaffeemonopol erschaffen und mit der Gründung des Deutschen Reiches um 1871 die Grundlage der damals wichtigsten Einnahmequelle geschaffen.

Im Laufe der Zeit wandelte sich der Einfuhrzoll zum Verbraucherzoll. Und der Staat kassiert jetzt gleich zweimal. Die Kaffeesteuer und die Mehrwertsteuer von 19%.